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FotoMarathon Lübeck 2016
 
 

Das Online-Anmeldeportal ist geschlossen.

FotoMarathon Lübeck 2016: Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmen kann jeder, der über eine Digitalkamera verfügt. TeilnehmerInnen unter 16 Jahre benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

  2. Gestartet wird in zwei Altergruppen. TeilnehmerInnen bis 14 Jahre. TeilnehmerInnen ab 15 Jahre. 

  3. Erlaubt ist die Verwendung von digitalen Kameras, auch digitalen Spiegelreflexkameras. Es werden nur JPG-Formate in der Qualität „hoch“ akzeptiert. Die Aufnahmen müssen in der vorgegebenen Reihenfolge aufgenommen werden.Nicht zugelassen sind Smartphones-Kameras. Kameras mit kabelloser Übertragungstechnologie wie z.B. Bluetooth/WLAN sind zugelassen;  diese Technologien dürfen während des FotoMarathons aber nicht verwenden werden. Jegliche Datenmanipulation (Bildbearbeitung an externen Medien, spätere Umbenennung der Dateien, Änderungen an den EXIF- Daten o.ä.) führt zur sofortigen Disqualifikation. Während der gesamten Wettbewerbszeit darf nur eine Kamera verwendet werden. Das Löschen und Wiederholen von Fotos ist erlaubt.

  4. Je TeilnehmerIn oder Gruppe (ab zwei Personen), darf nur eine SD-Karte zum Auslesen eingereicht werden.  

  5. Der FotoMarathon Lübeck beschränkt sich auf das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck,  einschließlich aller der dazugehörigen Stadtteile, also auch Lübeck-Travemünde. Fotografiert werden darf alles, was gefällt und die vorgegebenen Themen interpretiert. Pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische, anstößige oder andere rechtlich bedenkliche Darstellungen werden ausgeschlossen und führen zur Disqualifikation.

  6. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, während der Veranstaltung im Rahmen der üblichen Dokumentation seitens der Medien oder Pressevertreter gefilmt, interviewt und/oder fotografiert zu werden. 

  7. Der/die TeilnehmerIn räumt dem Veranstalter des FotoMarathon Lübeck ein einfaches Nutzungsrecht ein und gestattet, die zur Dokumentation und Pressearbeit des FotoMarathon Lübeck eingereichten Bilder (Serien oder Einzelbilder) zu nutzen. Der Veranstalter ist daher berechtigt, Dritten (zum Beispiel der Presse) zur Berichterstattung über den FotoMarathon Lübeck einfache Nutzungsrechte an den erworbenen Rechten einzuräumen. Die Rechteeinräumung zur Dokumentation und Pressearbeit ist räumlich und zeitlich unbeschränkt. Die Rechteauswertung erstreckt sich ebenso auf die Nutzung in Bild-Datenbanken, in interaktiver Software, im Internet und sozialen Medien, zum Beispiel zum Präsentieren der Gewinnerbilder mit Namensnennung auf der Homepage, Facebook etc.

  8. Im Rahmen des FotoMarathon Lübeck 2016 werden Foto-Motive unter dem Titel "Interkultureller Sommer" besonders prämiert. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit der Veröffentlichung der Fotos auf Plakaten und in Ausstellungen der Bürgerakademie Lübeck einverstanden.

  9. Sollten Bilder über Ziff. 5 hinaus zu kommerziellen Zwecken weiterverwertet werden, so ist hierzu die vorherige Einwilligung des Teilnehmers erforderlich. Das heißt, die Bildrechte verbleiben beim Fotografen!  

  10. Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er/sie, ungeachtet seiner/ihrer Urheberrechte, nicht an einer Veröffentlichung seiner/ihrer Werke durch Rechte Dritter gehindert oder eingeschränkt ist. 

  11. Der/die TeilnehmerIn bestätigt, dass er/sie über alle Rechte an seinen/ihren Bildern verfügt und dass bei der Darstellung von dritten Personen keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt werden. 

  12. Der/die TeilnehmerIn ist ausdrücklich einverstanden, dass die Anmeldedaten elektronisch verarbeitet werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und nicht für Werbezwecke an Dritte weiterzureichen.

  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. zu verschieben. 

  14. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem/der TeilnehmerIn während des FotoMarathon Lübeck entstehen oder für Schäden, die der/die TeilnehmerIn an Dritten verursacht, soweit die Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.  

  15. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Lübeck Management e.V.

 
 

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