Die Gesamtförderung besteht aus drei unterschiedlichen Förderprogrammen. Das ist in dieser Zusammensetzung einmalig.
Erneute Förderungen in dieser Form und Höhe sind in den Folgejahren nicht mehr möglich, da einzelne Förderprogramme (hier zum Beispiel die Förderung aus dem Programm "Nationale Projekte des Städtebaus") nicht wieder aufgelegt worden sind.
Erläuterungen zu den Förderprogrammen hier >>
Eine Übersicht der Förderabschnitte hier >> zum Download.
Für beide Teilbereiche wurden EFRE Mittel beantragt und vom Landeskabinett beschlossen. EFRE Mittel betragen max. 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die anderen 50 Prozent müssen durch die Kommune erbracht werden.
Für den Teilbereich 1 (Holstentor bis kurz vor Drehbrückenplatz) stehen zusätzlich Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Verfügung.
Diese Mittel konnten als Eigenmittel der Kommune für die EFRE-Finanzierung angerechnet werden, so dass in diesem Abschnitt von der Hansestadt Lübeck lediglich der festgesetzte Mindestsatz von 10 Prozent der förderfähigen Kosten zu tragen sind.
Für Teilbereich 2 (Drehbrückenplatz sowie Straße und Hausvorfelder bis zur Großen Altefähre) stehen zusätzlich Mittel der Städtebauförderung zur Verfügung.
Auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 726 hat die Hansestadt Lübeck Gesamtkosten in Höhe von 15,6 Mio. € dem GM.SH im Rahmen der Z-Bau zur Prüfung überreicht.
Für den Teilbereich 1: 9,7 Mio. € Gesamtkosten
Für den Teilbereich 2: 5,9 Mio. € Gesamtkosten
Hinweis: Über die Förderzusammensetzungen wurde im Rahmen zahlreicher Bauausschusssitzungen informiert, diskutiert, beraten und beschlossen. Die Bürgerschaft schloss das Verfahren in ihrer Sitzung am 26. November 2015 ab und stimmte einstimmig - ohne Gegenstimmen - für die Umsetzung der Maßnahme. Der Protokollverlauf hier zum Download >>
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014–2020)
Ziel und Gegenstand:
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.
Weitere Informationen hier >>
Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert.
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.
Weitere Informationen hier >>
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung.
Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.
Ziele Ziele der Städtebauförderung sind:
Weitere Informationen hier >>
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitet.
Weitere Informationen hier >>
Der KAG-Beitrag wird nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben und ist von den Hauseigentürmern zu entrichten.
Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck. Hier zum Download >>