02.02.2026
Miteinander für ein gepflegtes Stadtbild – Werbung verantwortungsvoll gestalten. Beratungsteam der Stadtplanung und Lübeck Management helfen bei Fragen rund um die "richtige Werbeanlage".
Ausufernde, nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen beherrschen mehr und mehr das Stadtbild. Das sorgt für Unmut und kontroverse Diskussionen, auch in den Medien. Offensichtlich regiert hier aber sehr viel Unkenntnis - sowohl im Kreis der Gewerbetreibenden selbst als auch in der breiten Öffentlichkeit. Erklären hilft. Lesen notfalls auch.
Hintergrund: Wie Pilze aus dem Boden schießen beispielsweise seit einigen Monaten Flatscreens an Schaufensterscheiben, auf denen grelle, blinkende und wechselnde (Fremd)Werbung erscheint. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen, sondern gleich mehrere Verstöße gegen die Werbeanlagensatzung - und das kann leider sehr teuer werden.
Das Dilemma: Durch windige Verträge binden sich Gewerbetreibende an die Lieferanten derartiger Screen-Werbeanlagen und verpflichten sich zum dauerhaften Betrieb. Ein Abschalten führt zur Vertragsstrafe. Im Gegenzug zwingt aber auch der Verstoß gegen die Werbeanlagensatzung zum sofortigen Abschalten des Monitors, da anderenfalls Bußgelder der Hansestadt Lübeck drohen.
Lübeck Management hat sich an die Verwaltung und über diese an das Rechtsamt der Hansestadt Lübeck gewandt und gleichzeitig Rechtsrat einer Lübecker Kanzlei eingeholt. Das Ergebnis ist klar - und für jeden Gewerbetreibenden ernüchternd: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
TIP! Unterschreiben Sie keine Verträge mit Firmen, die Ihnen lukrative Nebeneinkünfte versprechen und zudem behaupten, diese Form einer Flatscreen-Werbeanlage sei rechtlich bedenkenlos und das Vorgehen sei darüber hinaus mit der Hansestadt Lübeck abgestimmt. Das ist Quatsch. Ein FAKE aller erster Güte!
Sowohl die Stadtplanung als auch Lübeck Management stehen bei Fragen gern zur Verfügung.
Veröffentlicht: Lübeck, 5. Dezember 2026
Werbung im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und prägt das Erscheinungsbild der Altstadt. Gerade in einem so sensiblen Umfeld gilt: Weniger ist mehr. An einigen gewerblichen Schaufenstern in der Altstadt sind derzeit Werbe-Bildschirme installiert, die weder genehmigt wurden, noch genehmigungsfähig sind. Die betreffenden Bildschirme, auf denen Fremdwerbung ausgespielt wird, verstoßen in mehrerer Hinsicht gegen die geltende Werbeanlagensatzung der Stadt. Beschwerden aus der Bevölkerung sowie von Gewerbetreibenden bezüglich dieser unzulässigen Werbeanlagen nimmt die Stadtverwaltung ernst. Für das Aufstellen und den Betrieb von Werbeanlagen in den Altstadtbereichen Lübeck und Lübeck-Travemünde gibt es klare Regeln, die in der Werbeanlagensatzung festgehalten sind. In den letzten Jahren wurde vermehrt gegen die Vorgaben der Werbeanlagensatzung verstoßen. Daher tritt die Stadt seit Herbst 2025 mit entsprechenden Gewerbetreibenden in den Dialog, um gemeinsam an einer verantwortungsvollen Werbegestaltung zu arbeiten und so für ein harmonisches Stadtbild zu sorgen. Sollte der Aufforderung zur Einhaltung der Werbeanlagensatzung nicht nachgekommen werden, ist mit dem Einleiten ordnungsrechtlicher Maßnahmen zu rechnen.
Die entsprechenden Bildschirme gelten als Fremdwerbeanlagen außerhalb der Stätte der Leistung. Sie sind unzulässig im Sinne von flächiger Beklebung/Plakatierung der Schaufenster, beweglicher Werbeanlagen und Anlagen mit grellen Farben oder grellem, bewegtem Licht. Es wurden bereits 20 Verstöße registriert – es wird befürchtet, dass für weitere Anlagen bereits Verträge geschlossen wurden. Gewerbetreibenden, die Verträge über die Installation von Fremdwerbeanlagen abgeschlossen haben, steht die Stadt und das Lübeck Management unterstützend und beratend zur Seite. Die Hansestadt hat die Fremdwerbungbetreibenden auf die Unzulässigkeit der Anlagen hingewiesen.
Die Hansestadt weist darauf hin, dass Werbung an Schaufenstern in Bereichen mit öffentlicher Sichtbarkeit nicht zulässig ist. Bildschirme, die Werbeinhalte im Schaufenster anzeigen, können die Passanten überfordern und zu einer Überstimulation beitragen. Gerade in Innenstädten und stark frequentierten Zonen nehmen Menschen Werbebilder oft kaum bewusst wahr oder drehen sich ab, weil Reize zu schnell wechseln, flackern oder visuell dominant sind: stark sichtbare Displays bedeuten nicht automatisch effektive Wahrnehmung. Gewerbetreibende und Planer:innen haben auf die Einhaltung der Werbeanlagensatzung zu achten. Werbemaßnahmen sind verantwortungsvoll zu planen, die Wahrnehmungssituation der Öffentlichkeit ist zu beachten und gegebenenfalls alternative, weniger konkurrierende Werbeformen zu wählen.
Ausführliche Informationen zum Werben in der Lübecker Altstadt und in der Altstadt Travemünde, die Satzung, das Handbuch und der Flyer sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen sind unter luebeck.de/werbeanlagensatzung zu finden.
Bei Fragen steht die Stadtbildpflege der Hansestadt Lübeck per E-Mail an stadtbildpflege@luebeck.de zur Verfügung.
Ein Beratungsangebot zum Umgang mit Werbeanlagen findet einmal im Monat in der Bauverwaltung statt. Anmeldung unter stadtbildpflege@luebeck.de.
Fremdwerbung ist Werbung, die nicht für das eigene Unternehmen oder die eigenen Produkte gemacht wird, sondern für Unternehmen oder Produkte Dritter wirbt; das gilt beispielsweise auch für "aktuelle Meldungen/News" von Medienkonzernen. Stellen Gewerbetreibende hierfür Fläche oder Schaufenster zur Verfügung, damit ein anderes Unternehmen oder eine andere Marke dort werben kann, handelt es sich um Fremdwerbung.
Veröffentlicht am 22.12.2025 - Quelle: Hansestadt Lübeck
In den vergangenen Tagen sind bei der Hansestadt Lübeck mehrere Hinweise und Nachfragen zu Aufklebern eingegangen, die vereinzelt an Schaufenstern und Eingangstüren von Geschäften in der Innenstadt angebracht wurden. Die Aufkleber tragen das Logo und Hausdesign der Hansestadt Lübeck und verweisen auf Informationen zur Werbeanlagensatzung. Die Hansestadt Lübeck stellt klar: Diese Aufkleber stammen nicht von der Stadtverwaltung. Zwar informiert die Verwaltung derzeit über die Einhaltung der Werbeanlagensatzung im Innenstadtbereich, jedoch werden keine Aufkleber oder ähnliche Hinweise durch städtische Mitarbeitende verteilt oder angebracht.
Die Hansestadt Lübeck legt großen Wert auf eine offene und partnerschaftliche Kommunikation mit den Gewerbetreibenden. Ziel der laufenden Informationskampagne ist es, über geltende Regelungen zu informieren, Fragen zu beantworten und gemeinsam Lösungen zu finden. Mitarbeitende der Stadtverwaltung suchen dazu aktiv das persönliche Gespräch und stellen Informationsmaterialien über offizielle Kanäle bereit. Das Bekleben von Schaufenstern oder Türen durch die Stadtverwaltung gehört nicht zu den angewandten Maßnahmen. Die Hansestadt Lübeck bittet daher alle Betroffenen um Verständnis und darum, entsprechende Aufkleber zu entfernen oder den Vorfall zu melden. Zugleich weist die Stadt darauf hin, dass die unerlaubte Nutzung des städtischen Logos und Designs sowie das Vortäuschen einer amtlichen Herkunft strafbar ist.
Für Fragen zur Werbeanlagensatzung oder zur aktuellen Informationskampagne steht die Hansestadt Lübeck über die bekannten Kontaktwege und unter www.luebeck.de/werbeanlagensatzung zur Verfügung.
Veröffentlicht: 16.10.2025 Quelle: Hansestadt Lübeck
Die Altstadt der Hansestadt Lübeck und das Osteebad Travemünde ziehen jährlich zahlreiche Besucher:innen aus aller Welt an. Während die UNESCO-Welterbestätte mit ihrem mittelalterlichen Stadtbild, den charakteristischen Fassaden, engen Gassen und malerischen Plätzen zu den bedeutendsten kulturellen Schätzen Europas gehört, lädt Travemünde mit einem Promenadenrundgang dazu ein, die maritime Vergangenheit und Gegenwart zu erleben. Der Schutz und die Pflege dieser einzigartigen Stadtbilder sind eine gemeinsame Aufgabe von Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gewerbetreibenden.
Werbung im historischen Umfeld: Qualität statt Quantität.
Werbung im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und prägt das Erscheinungsbild der Altstadt. Gerade in einem so sensiblen Umfeld gilt: Weniger ist mehr. Eine zurückhaltende, gut abgestimmte Werbegestaltung schafft Übersichtlichkeit und erhöht die Aufmerksamkeit für jedes einzelne Geschäft, Café oder kulturelle Einrichtung. Ein stimmiges Gesamtbild stärkt die Attraktivität der Altstadt – und kommt damit allen zugute.
Zunehmende Verstöße gegen die Werbeanlagensatzung
In den letzten Jahren wurde in der Altstadt vermehrt gegen die Vorgaben der Werbeanlagensatzung verstoßen. Dazu zählen die ungenehmigte Anbringung von Werbeanlagen, übermäßige Schaufensterbeklebungen sowie das Aufstellen von Passantenstoppern und Fahnen, die den öffentlichen Raum einengen. Die Folgen sind eine zunehmende visuelle Unruhe und eine Beeinträchtigung des historischen Stadtbildes. Werbeanlagen wie Aufkleber, Plakate oder grelle Beleuchtung verlieren im Konkurrenzkampf ihre Wirkungskraft und Werbebotschaften werden kaum noch wahrgenommen. Darüber hinaus verhindert die zunehmende Reizüberflutung die Registrierung von wichtigen öffentlichen Informationen, was wiederum zu weniger Orientierung führt.
Vorteile der Einhaltung: Attraktivität und Rechtssicherheit
Dezente Werbung wirkt professionell und zieht Kund:innen an, ohne das Stadtbild zu stören. Ein harmonisches Erscheinungsbild erhöht die Attraktivität für Tourist:innen und Stammkund:innen und stärkt so die lokale Wirtschaft. Zudem vermeiden Gewerbetreibende mögliche Bußgelder oder aufwendige Nachbesserungen.
So präsentieren Gewerbetreibende ihr Geschäft richtig
Jede Werbeanlage sollte sich harmonisch in das historische Stadtbild einfügen. Die Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde sieht vor, dass ein Schriftzug aus Einzelbuchstaben parallel zur Gebäudefront sowie ein Ausleger im rechten Winkel zur Fassade zulässig sind. Diese können dezent hinterleuchtet werden. Maßangaben zu Größen und Abständen sind im Handbuch zur Werbeanlagensatzung beschrieben, das auch grafische Abbildungen enthält.
Dialog und Unterstützung durch die Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck setzt auf einen stufenweisen, dialogorientierten Ansatz. Ziel ist es, im Gespräch mit Gewerbetreibenden Lösungen zu finden, die Werbung ermöglichen, ohne das Stadtbild zu beeinträchtigen. Sollte dies nicht gelingen, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Gewerbetreibende, Einzelhändler:innen, Gastronom:innen und Dienstleister:innen werden gebeten, ihre Werbeanlagen auf Genehmigungspflicht zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Der Flyer und das Handbuch zur Werbeanlagensatzung stehen auf www.luebeck.de/werbeanlagensatzung zum Download bereit. Bei Fragen steht die Stadtbildpflege der Hansestadt Lübeck per E-Mail an stadtbildpflege@luebeck.de für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Durch die Einhaltung der Vorgaben tragen alle dazu bei, dass die Altstadtbereiche von Lübeck und Travemünde ihre besondere Atmosphäre bewahren. Eine attraktive, identitätsstiftende Innenstadt stärkt sowohl die wirtschaftliche Vitalität als auch den Schutz des historischen Erbes. So bleibt Lübeck ein Ort, an dem Geschichte und modernes Leben im Einklang stehen.
Veröffentlicht: 25.09.2025. Quelle: Hansestadt Lübeck.
Der Flyer und das Handbuch zur Werbeanlagensatzung stehen auf www.luebeck.de/werbeanlagensatzung zum Download bereit. Bei Fragen steht die Stadtbildpflege der Hansestadt Lübeck per E-Mail an stadtbildpflege@luebeck.de für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Durch die Einhaltung der Vorgaben tragen alle dazu bei, dass die Altstadtbereiche von Lübeck und Travemünde ihre besondere Atmosphäre bewahren. Eine attraktive, identitätsstiftende Innenstadt stärkt sowohl die wirtschaftliche Vitalität als auch den Schutz des historischen Erbes. So bleibt Lübeck ein Ort, an dem Geschichte und modernes Leben im Einklang stehen.