Im Interesse von Anwohnern und Bürgern, Handel, Gastgewerbe sowie anderen Gewerbetreibenden gelten in der Lübecker Innenstadt folgende Lieferverkehrszeiten:
Weitere Geschäftsbreiche in der Lübecker Altstadt liegen in verkehrsberuhigten Zonen, für die unterschiedliche Ein- und Durchfahrtgebote gelten. Diese sind an den jeweiligen Zufahrtspunkten ausgeschildert.
Im Bereich An der Obertrave/Marlesgrube wird die sogenannte Sommerregelung beibehalten, das heißt: ein durchgängiges Befahren der Obertrave wird nur für Radfahrer möglich sein, wobei in der Vergangenheit ohnehin nur eine Durchfahrt von der Marlesgrube rechtsabbiegend in die Obertrave erlaubt war. Diese Verkehrsführung, die sogenannte Sommerregelung, wurde mit Einführung des Projektes „Mitten in Lübeck“ in 2010 dauerhaft eingerichtet. Weiterhin werden die Parkplätze für Bewohner und Besucher der Altstadt, welche im Sommer teilweise unter anderem für die Außengastronomie und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, wieder eingerichtet.
Am Montag, 5. Oktober 2020, wird die Verkehrsführung in der Vorderreihe in Travemünde wieder geändert. Diese während der Sommerregelung verkehrsberuhigte Straße in Travemünde - welche nur ein Befahren per Fahrrad und für die Hotelgäste erlaubt - wird dann im Winterhalbjahr wieder für den motorisierten Individualverkehr freigegeben.