Im Interesse von Anwohnern und Bürgern, Handel, Gastgewerbe sowie anderen Gewerbetreibenden gelten in der Lübecker Innenstadt folgende Lieferverkehrszeiten:
Weitere Geschäftsbreiche in der Lübecker Altstadt liegen in verkehrsberuhigten Zonen, für die unterschiedliche Ein- und Durchfahrtgebote gelten. Diese sind an den jeweiligen Zufahrtspunkten ausgeschildert.
Um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und den Gastronomen zusätzliche Flächen für die Außenbewirtung zur Verfügung zu stellen, ändern sich die verkehrlichen Regelungen in den Straßen An der Obertrave sowie in Travemünde in der Vorderreihe und am Ostpreußenkai während der Sommermonate.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die nachfolgenden Änderungen zu beachten.
Ab Gründonnerstag, 28. März 2024, werden „An der Obertrave“ ein Großteil der bewirtschafteten Parkplätze und ein Teil der Bewohnerparkplätze aufgehoben. Diese Regelung gilt bis einschließlich 6. Oktober 2024, so dass dann im Laufe des 7. Oktober 2024 wieder die Winterbeschilderung umgesetzt wird.
Ab Gründonnerstag, den 28. März 2024 bis zum 28. Oktober 2024, wird die „Vorderreihe“ wieder zur saisonalen Fußgängerzone. Es bleibt bei den folgenden Regelungen wie in den Vorjahren: