Zur Startseite

Login

 

Aktuelle Informationen vom 6. November 2020

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Landesregierung beschließt Anpassung der Quarantäne-Verordnung

KIEL. Die Landesregierung hat heute (6. November) eine angepasste Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten beschlossen. Basis dafür ist eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Musterverordnung.

Weitere Informationen

mehr erfahren...
 
 
 

Ersatzverkündung

Zur Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein (Corona-Quarantäneverordnung)

Weitere Informationen

mehr erfahren...
 
 
 

Ministerpräsident Daniel Günther drängt beim Bund auf Klarheit bei Wirtschaftshilfen

KIEL. Ministerpräsident Daniel Günther hat den Bund aufgefordert, schnellstmöglich Klarheit über die konkrete Ausgestaltung und den Auszahlungszeitpunkt der so genannten außerordentlichen Wirtschaftshilfen zu schaffen.

Weitere Informationen

mehr erfahren...
 
 
 

Land kritisiert "November-Rettungsschirm" des Bundes

Wirtschaftsminister Buchholz: "Viele Betriebe werden im Regen stehen"

Weitere Informationen

mehr erfahren...
 
 
 

Lübeck Management e.V. informiert:

Fragen und Antworten

Nach Veröffentlichung der aktuellen Landesverordnung erreichten uns nachfolgende Fragen aus der Hotellerie, die wir an das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck mit der Bitte um Klärung weitergereicht hatten.

Müssen Pool- und Saunabereiche in Hotels geschlossen werden?

• Hier weiterlesen...

Gemäß § 11 Absatz 2 der LVO sind Schwimm- und Spaßbäder zu schließen.

In der Begründung heißt es: (...)Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Dies liegt daran, dass diese Einrichtungen zwingend die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie z.B. Umkleiden und Duschen voraussetzen. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass eine Vielzahl von Besuchern diese Einrichtungen zeitgleich oder in kurzen zeitlichen Abständen nutzen.(...)


Unsere Frage an das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck:

Gilt die Schließungsverordnung auch für Hotels, die Gäste beherbergen dürfen gem. § 17 Nummer 3 zu beruflichen, medizinischen oder zu zwingenden sozial-ethischen Zwecken? In Hotelschwimmbädern kann das Umkleiden und Duschen in den Hotelzimmern erfolgen. Was ist mit der Hotel-Sauna?

Antwort des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck:

Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, hierzu zählen nach unserem Dafürhalten auch Saunen, ist derzeit untersagt (§ 11 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung). Diese geschlossenen Einrichtungen können somit auch nicht allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand für Sport oder auch Erholungszwecke genutzt werden. Auf den Ausnahmegrund für die Beherbergung ist insoweit nach Auffassung des Ordnungsamtes für die Nutzung dieser Freizeiteinrichtungen nicht abzustellen, so dass diese Regelung auch für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gilt. Durch die vorübergehende Schließung dieser Gemeinschaftseinrichtungen sollen mögliche Quellen für Infektionen minimiert werden.


 
 

Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 23 – 6 Uhr

• Hier weiterlesen...

Unsere Frage an das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck:

Fallen alkoholische Getränke in Mini-Bars und sogenannten Grab an Go-Bereichen in Hotels auch darunter? Müssen derartige Stationen gänzlich leergeräumt werden?

Antwort des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck:

Generell bleibt der Verkauf von Alkohol bis auf Weiteres in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06:00 verboten. Es wäre insoweit dringend zu empfehlen, dass Beherbergungsbetriebe ihr diesbezügliches Verkaufsangebot vorübergehend auf einen Verkauf an der Rezeption (Grab-and-go) oder einen Zimmerservice zu den zulässigen Verkaufszeiten beschränken und auch das Angebot in den Minibars entsprechend reduzieren. Bars sind entsprechend geschlossen zu halten. Eine gesonderte Vorgabe zum nächtlichen Sperren oder Räumen der Minibar ist von uns derzeit noch nicht angedacht. Wie die Verordnungsgeberin bauen wir hier auch auf die für die Eindämmung erforderliche Selbstverantwortung aller Beteiligten. Sollten wir Missbrauch feststellen, werden wir entsprechend reagieren.

#supportyourlocals. BUY LOCAL OR BYE LOCALS

Viele Lübecker Gastronom:innen haben sich wieder tolle Konzepte und Ideen einfallen lassen, wie sie weiterhin und täglich per Abhol- oder Lieferservice mit ihren Leckereien punkten können.


Eine Übersicht der Angebote unter: ▶️ https://www.luebeck-tourismus.de/altstadt/luebeck-geniessen/support-your-locals


Dein Café, Restaurant oder deine Bar bietet auch solch einen Service an, fehlt jedoch in der Übersicht? Dann melde dich  per Mail an supportyourlocals@luebeck-tourismus.de!


 
 
Plakat Abstandsregel

Corona: Plakate, Aufkleber, MNS, FFP2, Desinfektionsmittel, Antigen-Schnelltestkassette (Abstrich) für den neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

Plakate "Abstandsregeln" und "Hinweise für die Gastronomie" jetzt auch in DIN A1 verfügbar.

Aktuell verfügbar: Desinfektionsmittel, MNS, FFP2, Fußbodenaufkleber.

Auf Bestellung lieferbar: Antigen-Schnelltests (Abstrich) für den neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

Weitere Informationen

mehr erfahren...
 

Zurück zur Startseite

 

Lübeck Management e.V.

 
 

Folgen Sie uns!

Unsere Daten zum Mitnehmen

QR Code

Ihr Direkt-Kontakt

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.