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Aktuelle Informationen vom 20. Dezember 2020

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Positive Corona-Tests: Auch enge Kontaktpersonen müssen sich in Isolation begeben

KIEL. Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium hat heute (18.12.) einen Erlass zu den Folgen positiver Test-Ergebnisse auf SARS-CoV-2 herausgegeben: Kreise und kreisfreie Städte werden nun per Allgemeinverfügung regeln, dass sich neben positiv getesteten auch ansteckungsverdächtige Personen (enge Kontaktpersonen Infizierter) umgehend in häusliche Isolation/Quarantäne begeben müssen.

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Gesundheitsministerium veröffentlicht Erlass für Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 – weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen werden in entsprechenden Kreisen/ kreisfreien Städten umgesetzt

KIEL. Das Gesundheitsministerium hat zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erlass mit weitergehenden Maßnahmen für Kreise und kreisfreie Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern veröffentlicht. Bei Überschreitung dieser Marke der Neuinfektionen haben die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte weitergehende kontakteinschränkende Maßnahmen zu verfügen, sofern das Geschehen nicht eingrenzbar ist.


Hinweis: Daraufhin hat die Hansestadt Lübeck neue Allgemeinverfügungen erlassen. Siehe nachfolgende Hinweise.

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Hansestadt Lübeck
 

Die Hansestadt Lübeck informiert:

Inzidenzwert in Lübeck über 230 – Zwei neue Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen

Anordnung zur sofortigen Isolation oder Quarantäne und weitere Kontakteinschränkungen

In der Hansestadt Lübeck hat die Zahl der Corona-Neuinfektionen berechnet auf 100.000 Einwohnende in den vergangenen sieben Tagen den Schwellenwert von 200 überschritten. Aktuell ist der Inzidenzwert auf 230,5 gestiegen. Die Hansestadt Lübeck reagiert entsprechend der neuen Erlasse des Landes Schleswig-Holstein mit verschärften Maßnahmen, die heute, 20. Dezember 2020, in zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese gelten ab Montag, den 21. Dezember bis Montag, den 28. Dezember 2020.

 

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Lübeck Management e.V. informiert:

Click & collect - Abhol- und Lieferservices für den Einzelhandel und die Gastronomie: Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck beachten!

Seit Mittwoch, den 16. Dezember 2020 - und weiterhin - gelten die Vorschriften der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wonach sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen müssen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen. Sie können aber – wie alle Einzelhandelsgeschäfte – Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich.

Die aktuell gültige Landesverordnung in Kombination mit den für die Hansestadt Lübeck ergänzenden Vorschriften aus der Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2020 - für den Einzelhandel (§ 8) und die Gastronomie (§ 7) -. Hier weiterlesen...

Ergänzend zu unseren Hinweisen im Newsletter vom 18. Dezember 2020  gelten darüber hinaus ab sofort die Vorschriften aus der


Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck

über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck -

hier: Maßnahmen wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohner


Diese betreffen u.a. auch die in der Landesverordnung geregelten Abhol- und Lieferservices im Einzelhandel (§ 8) und in der Gastronomie (§ 7).


Zusammengefasst:


  • Gemäß § 7 "Gastronomie" und § 8 "Einzelhandel" dürfen von der Schließungsanordnung betroffene Geschäfte des Einzelhandels und gastronomische Betriebe weiterhin Waren, Speisen und Getränke verkaufen und ausliefern oder abholen lassen, sofern diese fernmündlich, per Telefax, E-Mail oder in einem Online-Shop vorbestellt wurden (click & collect - siehe unten).
  • Eine Abholung vor Ort gemäß  § 7 Absatz 1 Nr. 2 und § 8 Absatz 2 Nr. 1 Corona-BekämpfungsVO ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung eines Abholtermins*   zulässig.
  • Die Bezahlung der Ware kann auch bei Abholung erfolgen, sofern die Vorgaben aus der Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.12.2020 eingehalten werden (nur eine Person!)
  • Geschäfte, deren Warensortimente überwiegend (mehr als 50 %) aus Waren des täglichen Bedarfs bestehen oder unter die oben genannten Kategorien fallen, dürfen wie gewohnt öffnen.
  • Eine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten gibt es nicht, bis auf das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen.
  • Das Verkaufsverbot für alkoholische Getränke in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt weiterhin.

*Hinweis: Als Abholtermin ist ein verbindlich gefasster Zeitpunkt zu vereinbaren (z.B. am Mittwoch, den xx.xx.xxxx um 10 Uhr, um 13:45 Uhr) und nicht ein Zeitraum (z.B. am Mittwoch, den xx.xx.xxxx so ungefähr zwischen 10 - 11 Uhr).

 
 

Welche Nachweise sind zu führen? Wie kontrolliert das Ordnungsamt? Hier weiterlesen....

Wir haben uns beim Ordnungsamt erkundigt. Der Verkaufsvorgang muss von Bestellung bis Auslieferung dokumentiert werden.


Bestellung: Der Eingang einer E-Mail, eines Faxes oder einer anderen digitalen Bestellmitteilung gilt als Nachweis. Bei telefonischer Bestellung sind Datum, Uhrzeit, Name der bestellenden Person und ein Abholtermin zu erfassen. Nicht erlaubt ist es, die Bestellung persönlich vor Ort vor- oder entgegenzunehmen und eine Abholung für "kurze Zeit später" zu vereinbaren.


Lieferung/Abholung: Für den Fall, dass die bestellte Ware im Geschäft/Restaurant abgeholt werden soll, ist ein Abholtermin* zu vereinbaren. Dabei ist darauf zu achten, dass es zu keiner Zeit zu Menschenansammlungen vor dem Geschäft/Restaurant kommt.


Betreten des Ladens/des Restaurants: Weisen Sie Ihre Kundschaft/Gäste bitte darauf hin, dass jeweils nur einer Person der Zutritt in die Geschäftsräume zum Zwecke der Abholung und Bezahlung gestattet ist.


Der Ordnungsdienst wird im Kontrollfall also prüfen, ob ein/e Kund:in oder Gast der/die einen Laden oder ein Restaurant betritt, etwas abholt, das vorher bestellt wurde und ob der Zeitpunkt der Abholung vereinbart und eingehalten wurde. Eine gewisse Plausibilität muss gewährleistet sein.


Click & collect. Abholung und Lieferung vorbestellter Waren weiterhin möglich.

Interessant für den Lübecker Einzelhandel, die Gastronomie und Dienstleister: Ob last minute Weihnachtsgeschenk, Gutschein, Baumarktartikel oder Speisen und Getränke: Wo gibt's was? Auch über den 24.12.202 hinaus. Jetzt weiterlesen...

Unsere Internetseite "Click & collect. Abhol- und Lieferservices während des Lockdowns. #supportyourlocals" wächst und wächst und wird schon sehr eifrig geklickt. Wir aktualisieren diese fortlaufend. Sollten Sie noch nicht dabei sein: Melden Sie sich jetzt an und machen Sie mit.  


Um den Kund:innen einen besseren Überblick zu geben, welches Geschäft oder Restaurant zu welchen Zeiten mit besonderen Liefer- oder Abholservices zur Verfügung steht oder sogar zur Gruppe derer zählt, die nicht von der Schließungsverordnung betroffen sind, haben wir eine  Übersicht auf unserer Internetseite erstellt.

Jetzt eintragen und Flagge zeigen.

Wenn auch Sie in dieser Übersicht erwähnt werden möchten, melden Sie sich jetzt! Nennen Sie kurz Ihre wichtigsten Kundenbotschaften, ob zum Beispiel noch ein Weihnachtsgeschenk oder ein Gutschein bestellt und die Ware abgeholt oder geliefert werden kann. Hilfreich sind alle Angaben zur Bestell- und Bezahlfunktion und vor allem die Zeiten Ihrer Erreichbarkeit. Alternativ genügt die Angabe zur Verlinkung auf Ihre eigene Internetseite, auf der Sie Ihre Kundeninformationen möglicherweise schon hervorragend veröffentlicht haben. Eines ist sicher: Eine Gesamtübersicht aller Angebote im Lübecker Stadtgebiet hilft den Kund:innen, sich zurecht zu finden - und vielleicht sogar Neues in Lübeck zu entdecken. Nutzen Sie dieses Angebot und zeigen Sie: Lübeck ist auch in Lockdown-Zeiten für alle Kunden da! #gemeinsamschaffenwirdas

Hier tragen Sie sich mit Ihren Informationen ein.

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