KIEL. Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium hat heute (18.12.) einen Erlass zu den Folgen positiver Test-Ergebnisse auf SARS-CoV-2 herausgegeben: Kreise und kreisfreie Städte werden nun per Allgemeinverfügung regeln, dass sich neben positiv getesteten auch ansteckungsverdächtige Personen (enge Kontaktpersonen Infizierter) umgehend in häusliche Isolation/Quarantäne begeben müssen.
KIEL. Das Gesundheitsministerium hat zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erlass mit weitergehenden Maßnahmen für Kreise und kreisfreie Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern veröffentlicht. Bei Überschreitung dieser Marke der Neuinfektionen haben die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte weitergehende kontakteinschränkende Maßnahmen zu verfügen, sofern das Geschehen nicht eingrenzbar ist.
Hinweis: Daraufhin hat die Hansestadt Lübeck neue Allgemeinverfügungen erlassen. Siehe nachfolgende Hinweise.
In der Hansestadt Lübeck hat die Zahl der Corona-Neuinfektionen
berechnet auf 100.000 Einwohnende in den vergangenen sieben Tagen den
Schwellenwert von 200 überschritten. Aktuell ist der Inzidenzwert auf
230,5 gestiegen. Die Hansestadt Lübeck reagiert entsprechend der neuen
Erlasse des Landes Schleswig-Holstein mit verschärften Maßnahmen, die
heute, 20. Dezember 2020, in zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese gelten ab Montag, den 21. Dezember bis Montag, den 28. Dezember 2020.
Seit Mittwoch, den 16. Dezember 2020 - und weiterhin - gelten die Vorschriften der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wonach sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen müssen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen. Sie können aber – wie alle Einzelhandelsgeschäfte – Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich.
Ergänzend zu unseren Hinweisen im Newsletter vom 18. Dezember 2020 gelten darüber hinaus ab sofort die Vorschriften aus der
Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck
über Maßnahmen zur
Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
auf dem Gebiet der
Hansestadt Lübeck -
hier: Maßnahmen wegen der Überschreitung der
7-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohner
Diese betreffen u.a. auch die in der Landesverordnung geregelten Abhol- und Lieferservices im Einzelhandel (§ 8) und in der Gastronomie (§ 7).
Zusammengefasst:
*Hinweis: Als Abholtermin ist ein verbindlich gefasster Zeitpunkt zu vereinbaren (z.B. am Mittwoch, den xx.xx.xxxx um 10 Uhr, um 13:45 Uhr) und nicht ein Zeitraum (z.B. am Mittwoch, den xx.xx.xxxx so ungefähr zwischen 10 - 11 Uhr).
Wir haben uns beim Ordnungsamt erkundigt. Der Verkaufsvorgang muss von Bestellung bis Auslieferung dokumentiert werden.
Bestellung: Der Eingang einer E-Mail, eines Faxes oder einer anderen digitalen Bestellmitteilung gilt als Nachweis. Bei telefonischer Bestellung sind Datum, Uhrzeit, Name der bestellenden Person und ein Abholtermin zu erfassen. Nicht erlaubt ist es, die Bestellung persönlich vor Ort vor- oder entgegenzunehmen und eine Abholung für "kurze Zeit später" zu vereinbaren.
Lieferung/Abholung: Für den Fall, dass die bestellte Ware im Geschäft/Restaurant abgeholt werden soll, ist ein Abholtermin* zu vereinbaren. Dabei ist darauf zu achten, dass es zu keiner Zeit zu Menschenansammlungen vor dem Geschäft/Restaurant kommt.
Betreten des Ladens/des Restaurants: Weisen Sie Ihre Kundschaft/Gäste bitte darauf hin, dass jeweils nur einer Person der Zutritt in die Geschäftsräume zum Zwecke der Abholung und Bezahlung gestattet ist.
Der Ordnungsdienst wird im Kontrollfall also prüfen, ob ein/e Kund:in oder Gast der/die einen Laden oder ein Restaurant betritt, etwas abholt, das vorher bestellt wurde und ob der Zeitpunkt der Abholung vereinbart und eingehalten wurde. Eine gewisse Plausibilität muss gewährleistet sein.
Unsere Internetseite "Click & collect. Abhol- und Lieferservices während des Lockdowns. #supportyourlocals" wächst und wächst und wird schon sehr eifrig geklickt. Wir aktualisieren diese fortlaufend. Sollten Sie noch nicht dabei sein: Melden Sie sich jetzt an und machen Sie mit. Zum Online-Formular
Um den Kund:innen einen besseren Überblick zu geben, welches Geschäft oder
Restaurant zu welchen Zeiten mit besonderen Liefer- oder Abholservices
zur Verfügung steht oder sogar zur Gruppe derer zählt, die nicht von der Schließungsverordnung betroffen sind, haben wir eine Übersicht auf unserer Internetseite erstellt.
Wenn auch Sie in dieser Übersicht erwähnt werden möchten, melden Sie sich jetzt! Nennen Sie kurz Ihre wichtigsten Kundenbotschaften, ob zum
Beispiel noch ein Weihnachtsgeschenk oder ein Gutschein bestellt und die
Ware abgeholt oder geliefert werden kann. Hilfreich sind alle Angaben
zur Bestell- und Bezahlfunktion und vor allem die Zeiten Ihrer Erreichbarkeit. Alternativ genügt die Angabe zur Verlinkung auf Ihre eigene
Internetseite, auf der Sie Ihre Kundeninformationen möglicherweise schon hervorragend veröffentlicht haben. Eines ist sicher: Eine Gesamtübersicht aller Angebote im Lübecker
Stadtgebiet hilft den Kund:innen, sich zurecht zu finden - und vielleicht sogar Neues in Lübeck zu entdecken. Nutzen Sie dieses Angebot und zeigen Sie: Lübeck ist auch in Lockdown-Zeiten für alle Kunden da! #gemeinsamschaffenwirdas