Die Hansestadt Lübeck ist angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens aus Gründen des Gesundheitsschutzes und Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gehalten, weitergehende kontaktbeschränkende Maßnahmen zu verfügen, um nicht nur das Ansteigen des Inzidenzwertes zu vermeiden, sondern zu einer nachhaltigen Senkung zu kommen. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ist verhältnismäßig in Abwägung des Eingriffs in die Freiheitsrechte und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Geschäfte, Restaurants, Bars & Cafés, Dienstleistungs- und einige Handwerksbetriebe bleiben vorerst geschlossen. Keine Kunden und Gäste. Keine Umsätze. Allerspätestens jetzt sollte sich jede Unternehmerin und jeder Unternehmer darüber bewusst werden, wie wichtig ein digitaler Auftritt ist. Nicht nur im B2B-, sondern insbesondere im B2C-Bereich sind es die modernen Kommunikationstechnologien, die Ihnen den Kontakt zu Ihrem Kunden ebnen. Erreichbarkeit und Auffindbarkeit im Netz sind das A und O und heute wichtiger denn je.
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