Endlich: Die technischen Voraussetzungen für die vollständige Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November – die so genannte „Novemberhilfe“ – stehen. Die Bearbeitung der Anträge von Firmen, die in der Corona-Krise heruntergefahren wurden, hat damit heute auch in Schleswig-Holstein begonnen.
Tipp: Beachten Sie auch die umfassenden FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe und zu Fragen des Beihilfenrechts am Ende des Artikels.