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Aktuelle Informationen vom 04. März 2021

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Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Weitere Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab 8. März geplant

KIEL. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat sich zufrieden mit dem Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geäußert. "Wir haben jetzt einen Stufenplan, der in weiten Teilen unseren Überlegungen entspricht", sagte Günther heute (4. März) in Kiel. "Das ist ein gutes Ergebnis, das in einer Reihe von Bereichen Perspektiven eröffnet und auch kurzfristig weitere Öffnungsschritte ermöglicht."

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Montag öffnet fast überall der Einzelhandel

Günther und Buchholz im Vorwärtsgang

Als Bundesland mit den aktuell niedrigsten Corona-Infektionszahlen macht Schleswig-Holstein seinen Einzelhandel wieder auf. In Geschäften bis 800 Quadratmeter werde dabei eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde gelten, kündigte Ministerpräsident Daniel Günther heute nach der vorangegangenen Ministerpräsidentenkonferenz im Landtag an. Oberhalb dieser Größe gelten 20 Quadratmeter pro Kunde. «Wir werden diesen Öffnungsschritt zum 8. März machen», sagte Günther. «Wir halten das für verantwortbar.»

Zur Pressemitteilung mit O-Ton Minister Buchholz

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Lübeck Management
 

Lübeck Management e.V. informiert:

Landes-Inzidenzwert ist entscheidend

Aufgrund der Vielzahl telefonischer Rückfragen sei an dieser Stelle und nach heutigem Informationsstand noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die seitens der Landesregierung bekanntgegebenen Schritte zur Öffnung im Einzelhandel auf die jeweils gültigen Inzidenzwerte des Landes beziehen. 


Liegt zum Beispiel der Inzidenzwert des Landes bei über 50, gelten die entsprechenden Regeln auch in Städten und Landkreisen, deren Inzidenzwert unter 50 liegt. 


Ausnahmen für kreisfreie Städte und Landkreise gelten dann, wenn die Inzidenzwerte nach oben abweichen. 

Land = unter 50: Regeln gelten für alle Städte und Landkreise mit einem Wert von unter 50. 

Für alle anderen Städte und Landkreise werden die Regeln per Allgemeinverfügung angepasst.

Die entsprechenden Vorgaben für die kreisfreien Städte und Landkreise sind ebenfalls Bestandteil der Landesverordnung. 


Für den Einzelhandel wird eine Stichtagsregelung eingeführt, nach der die Entwicklung des Infektionsgeschehens bewertet und für die Öffnungsmodalitäten für die folgende Woche festgehalten werden. Genaueres bleibt bis zur Veröffentlichung der Landesverordnung abzuwarten. 

 
 

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