Die Hansestadt Lübeck hat entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kontaktperson Kategorie I in einer geeigneten Häuslichkeit erlassen, die am Montag, 15. März 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 03.05.2021 gilt.
Seit Sonnabend, den 13. März 2021 bewegt sich der Landeswert der 7-d-Inzidenz bei über 50 (Stand 16.3.2021: 53,8).
Wie seitens der Landesregierung bereits am 4. März 2021 angekündigt, gilt folgende Regelung:
Liegt der Inzidenzwert über 50, muss die Landesverordnung gemäß MPK-Beschluss angepasst werden. Dann gilt ebenfalls die Kundenbegrenzung je Quadratmeter Ladenfläche (1 pro 20 qm/40 qm), jedoch besteht nun die Pflicht zur Terminvereinbarung vor Ort oder online sowie zur Kontaktdatenerfassung.
Aktuell liegen uns weder die Inhalte der angekündigte Stichtagsregelung noch konkrete Informationen darüber vor, wie genau die Regeln zur Terminvereinbarung in der zu erwartenden Landesverordnung ausformuliert werden. Die Frage, ob die Termine tatsächlich auch vor Ort (also vor der Ladentür, auf Zuruf, durch Anruf oder durch scannen eines QR Codes mit sofortiger Terminvergabe) vereinbart werden können, blieb bisher unbeantwortet. Dieses wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Wir warten also ab.
Unstrittig ist aber, dass eine Terminvereinbarung zwingend erfolgen muss und wir in Kürze mit einer neuen Landesverordnung rechnen können. Im sogenannten click & meet-Verfahren können Kunden einen Termin buchen und sich während eines vereinbarten Zeitfensters in den Geschäftsräumen aufhalten.
Das Lübecker Unternehmen contedi hat bereits vor über einem Jahr ein Werkzeug zur Online-Terminvergabe auf den Weg gebracht. Mit contedi_time können sich Ihre Kunden ganz bequem und online Termine sichern, ohne dass Sie sich in einer Flut von Zetteln ergießen müssen. Mit contedi_time verlieren Sie nie den Überblick. Im Falle einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden können Sie die korrekte Umsetzung der Regeln lückenlos nachweisen.