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Aktuelle Informationen vom 18. März 2021

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Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Steigende Infektionszahlen: Keine weiteren Öffnungsschritte ab nächster Woche - Ministerpräsident Günther: "Müssen weiter vorsichtig sein"

KIEL. Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung entschieden, in der kommenden Woche keine weiteren Öffnungsschritte zuzulassen. Das gilt besonders für die Bereiche der Außengastronomie, der Kultureinrichtungen und des Sports. Mit Blick auf die Situation im Bereich der Beherbergung und Gastronomie wird die Landesregierung die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, 22. März, abwarten und erst danach eine Entscheidung treffen. Dazu gebe es auch eine enge Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern.

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Lübeck Management
 

Lübeck Management e.V. informiert:

Mittwoch als Stichtag für die Regelungen in der Folgewoche

In Lübeck bleibt zunächst alles wie es ist.

Abweichend vom ursprünglichen Vorhaben, den Landes-Inzidenzwert (17.3. 53,8) als Grundlage für das Regelwerk anzunehmen, entscheiden künftig die Inzidenzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten über das weitere Vorgehen. Stichtag wird jeweils der Mittwoch sein und die Regeln für die Folgewoche (bis einschließlich Samstag) bestimmen.

Beispiel: Aktuelle Zahlen von Mittwoch, 17.3. (Meldung vom 16.3.)

Neun Kreise und kreisfreie Städte (darunter Lübeck) haben ein Inzidenzwert von unter 50. Hier gilt weiterhin die bisherige Regelung aus der aktuellen Landesverordnung: 


Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 bleibt der Einzelhandel dort geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Auf die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung ist zu achten.

 
 

Sechs Kreise und kreisfreie Städte haben ein Inzidenzwert von über 50. Hier gilt folgende Regelung:


Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Kundinnen und Kunden die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 qm zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen dabei erhoben werden und die Hygieneregeln nach § 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, z.B. durch Apps.

 
 

Neue Landesverordnung folgt

Die Landesregierung wird im Laufe des Donnerstags, den 18.03. oder am Freitag, den 19.03.2021  eine neue  Landesverordnung erlassen. Diese werden wir wie gewohnt veröffentlichen und Sie informieren. Die in der  Pressekonferenz vom 17.03. veröffentlichten Regeln finden so weit Anwendung. Des Weiteren gelten die Regeln aus dem Beschluss der MPK vom 3. März 2021

Einkaufstourismus. Fluch und Segen.

Sowohl die Bundesregierung als auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther, Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs appellierten dringend, jetzt keine Shopping-Touren in andere Kreise zu unternehmen, um die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Wir haben auf Presseanfragen heute angemessen reagiert. Der Einzelhandel hält sehr gute Hygienekonzepte vor und wird einmal mehr auf jene achten, die dem Handel am Herzen liegen: Die Kundinnen und Kunden. Jetzt ist jeder einzelne aufgefordert, sich an die geltenden Regeln zu halten und auf sich selbst und seinen Nächsten zu achten. Disziplin ist das Gebot der Stunde. 


Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die kommende Woche und beste Geschäfte mit vielen, dennoch aber aufmerksamen Kund:innen und Gästen.


Ihr Lübeck Management e.V.

 
 
 
 

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