Der nun veröffentlichte Erlass setzt die Entscheidungen der Landesregierung vom vergangenen Mittwoch für die Woche vom 22. bis 28. März um. Er ergänzt die bereits bestehenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die Hansestadt Lübeck erlässt entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kontaktperson Kategorie I in einer geeigneten Häuslichkeit. Diese gilt ab morgen, Sonnabend, 20. März 2021, bis einschließlich 03.05.2021.
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Digitale Angebote können den Handel - wie auch Dienstleistungen, Tourismus-, Freizeit- und Kulturangebote - unterstützen, Abläufe effizient und kundenorientiert zu gestalten. Gerade Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung und Terminvereinbarung spielen aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine besondere Rolle.