Die für Lübeck geltenden Regeln werden in einer Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zusammengefasst. Diese erwarten wir im Laufe des Donnerstags, 1. April 2021. Wir informieren Sie wie gewohnt.
Für Ihre Planung: Zu den oben erwähnten neuen Regelungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz von über 50 fassen wir an dieser Stelle noch einmal kurz die wichtigsten Punkte für den Einzelhandel zusammen:
Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen.
Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 10 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Ab einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern darf sich ein:e Kund:in pro 20 Quadratmetern im Laden aufhalten.
Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
Auszug aus § 8 der Landesverordnung:
Für Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ergänzend zu § 8 Absatz 1 der Corona- Bekämpfungsverordnung (Corona-BekämpfVO) folgende Regelungen getroffen:
Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten. Die Betreiberinnen und Betreiber haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren und sie haben die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung zu erheben.
Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.
Die Regelungen nach Satz 1 bis 3 gelten nicht für
Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
Beachten Sie bitte:
Die Terminvergabe ist laut Landesverordnung auch "per Zuruf" möglich. Das heißt nicht, dass der Kunde die Tür öffnen und rufen darf "ist hier noch ein Termin frei?" Betreiber von Verkaufsstellen können mit wartenden Kunden an/vor der Tür mündlich, auch fernmündlich, vereinbaren, welcher nächstmögliche Termin verfügbar ist. Diese Terminbuchung muss dokumentiert und auf Nachfrage den Ordnungsbehörden nachgewiesen werden.
Es eigenen sich auch an der Ladentür angebrachte Hinweise auf Telefonnummern zur Kontaktaufnahmen für eine Terminvereinbarung - die dann durchaus auch sehr zeitnah erfolgen kann.
Oder ein QR-Code mit Link zur eigenen Webseite, auf der eine Online-Terminvergabe zur Verfügung steht.
Hier noch einmal der Link zu unseren Hinweise zur Online-Terminvergabe. Nutzen Sie dieses Tool. Es erleichtert die Sache ungemein. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu noch Fragen haben.
Bitte nehmen Sie unbedingt an der Kontaktdatenerfassung über die luca App teil. Weitere Informationen dazu hier
Wir werden Sie in den nächsten Tagen noch einmal eingehender über die wichtigen Eigenschaften der luca App informieren.
Zwischenzeitlich wurden bereits 10.500 Stück COVID 19 Antigen Schnelltests ausgeliefert. Aufgrund der hohen Nachfrage nehmen wir weitere Bestellungen entgegen. Eine dritte Lieferung wird für die Woche nach Ostern erwartet.
Hinweis: Die in der Übersicht genannten Preisangaben beziehen sich nicht auf "Ihre Bestellung", sondern auf die Gesamtmenge, die wir bei unserem Großhändler beziehen. Also: Je größer die Gesamtbestellmenge, desto günstiger der Preis für jedes einzelne Unternehmen.
Bei Interesse können Sie jetzt Ihren Bedarf bestellen:
Produktinformationen und Packungsbeilagen zum Download sowie Hinweise zur Listung beim BfArM und Einkaufspreise: