Lübeck überschreitet Inzidenzwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen – Verschärfte Maßnahmen ab 11. Mai 2021. Neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck.
Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen.
Uns erreichten zahlreiche Anfragen, insbesondere aus den Bereichen Hotellerie und Gastronomie. Was gilt es zu beachten? Wird ein Über- oder Unterschreiten der Inzidenzgrenze 50 Auswirkungen auf die Öffnungsmodalitäten in der Innen- und/oder Außengastronomie haben?
Wir wissen es (noch) nicht. Die Landesregierung erarbeitet derzeit die Rahmenbedingungen und wird diese mit der Veröffentlichung der neuen Landesverordnung bekanntgeben. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat in einem Interview einige Fragen beantwortet, so zum Beispiel auch die Frage (ab Minute 2:40): "Was wird sich für die Gastronomie konkret ändern?"
Bei Interesse können Sie jetzt Ihren Bedarf bestellen:
Produktinformationen und Packungsbeilagen zum Download sowie Hinweise zur Listung beim BfArM und Einkaufspreise:
Nach wie vor halten wir für Sie die nötigen Drucksachen und andere Hilfsmittel bereit. Bitte denken Sie daran: Die Pflichten zum Aushang der Corona-Hygiene-Regeln, Hinweise zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie auf die maximale Kunden/Gästezahl bestehen noch immer. Die Einhaltung der Regeln sind gerade jetzt sehr wichtig! Deshalb: Nutzen Sie bitte die kostenfreien Plakatvorlagen oder holen Sie sich diese bei uns ab. Individuelle Plakate mit Hinweis auf Ihre maximale Kunden- oder Gästeanzahl erstellen wir Ihnen auf Anfrage.
Wieder verfügbar: Kostenpflichtige Fußbodenaufkleber mit Hinweisen auf "Abstand halten" oder "rote Pfeile" zur Markierung von Laufwegen. Desinfektionsmittel und OP-Masken weiterhin im Angebot.