Die Hansestadt Lübeck hat entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein am 17. August 2021 eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit bekannt gemacht. Die Verfügung gilt ab morgen, Mittwoch, 18. August 2021, bis einschließlich 31. Oktober 2021.
Nach wie vor gilt:
§ 3 Allgemeine Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen und Versammlungen
(3) An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form hinzuweisen
Die Umsetzung der Hygienestandards nach Nummer 1 ist jeweils kenntlich zu machen.
Vermehrt ist uns aufgefallen, dass einige Aushänge die häufigen Fensterputz-Vorgänge nicht ganz schadlos überstanden haben. Auch die Sonneneinstrahlung der letzten Wochen setzte dem Ansehen vieler Aushänge erheblich zu. Ähnliches gilt für die richtungsweisenden Aufkleber auf Fußböden - der Lack ist ab. Bitte gönnen Sie Ihren Aushängen einmal einen selbstkritischen Blick und erneuern Sie diese bei Bedarf.
Plakate stehen Ihnen nach wie vor zur Abholung auf dem Plakate-Tisch im Foyer Breite Straße 6 - 8 zur Verfügung. Individuelle Plakate mit Hinweis auf die Personenzahl oder kostenpflichtige Fußbodenaufkleber bestellen Sie bitte telefonisch unter 0451 7073021 oder per E-Mail an info@luebeckmanagement.de oder hier online