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Aktuelle Informationen vom 17. August 2021

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Neue Corona-Verordnung beschlossen

Die Landesregierung hat wie angekündigt neue Testpflichten für ungeimpfte Menschen beschlossen. Die Regelungen gelten ab Montag.

Zur Pressemitteilung...

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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)

Zur Landesverordnung...

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Ohne Termin zur Impfung

Am Dienstag und Mittwoch sind erneut zahlreiche mobile Impfteams im Land unterwegs, um Impfungen ohne Termine anzubieten. 

Weitere Informationen...

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Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck informiert:

Gesundheitsamt Lübeck informiert über angepasste Vorgaben zur Quarantäne bei COVID-19

Quarantäne für enge Kontaktpersonen in Schulen und Kitas nur noch in Einzelfällen – Absonderung (Isolierung) bei Infizierten unverändert

Die Hansestadt Lübeck hat entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein am 17. August 2021 eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit bekannt gemacht. Die Verfügung gilt ab morgen, Mittwoch, 18. August 2021, bis einschließlich 31. Oktober 2021.

 
 

Zur Pressemitteilung und Allgemeinverfügung...

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Lübeck Management
 

Lübeck Management e.V. informiert:

 
 

Plakate-Refresh kann nicht schaden

Nach wie vor gilt: 


§ 3 Allgemeine Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen und Versammlungen


(3) An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form hinzuweisen 

  1. auf die Hygienestandards nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5 und weitere nach dieser Verordnung im Einzelfall anwendbaren Hygienestandards; 
  2. darauf, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Einrichtung oder Veranstaltung führen können; 
  3. auf sich aus dieser Verordnung für die Einrichtung ergebende Zugangs­beschrän­kungen, gegebenenfalls unter Angabe der Höchstzahl für gleichzeitig anwesende Personen. 

Die Umsetzung der Hygienestandards nach Nummer 1 ist jeweils kenntlich zu machen.

Nicht vergessen: Der erste Eindruck zählt

Vermehrt ist uns aufgefallen, dass einige Aushänge die häufigen Fensterputz-Vorgänge nicht ganz schadlos überstanden haben. Auch die Sonneneinstrahlung der letzten Wochen setzte dem Ansehen vieler Aushänge erheblich zu. Ähnliches gilt für die richtungsweisenden Aufkleber auf Fußböden - der Lack ist ab. Bitte gönnen Sie Ihren Aushängen einmal einen selbstkritischen Blick und erneuern Sie diese bei Bedarf. 



Plakate stehen Ihnen nach wie vor zur Abholung auf dem Plakate-Tisch im Foyer Breite Straße 6 - 8 zur Verfügung. Individuelle Plakate mit Hinweis auf die Personenzahl oder kostenpflichtige Fußbodenaufkleber bestellen Sie bitte telefonisch unter 0451 7073021 oder per E-Mail an info@luebeckmanagement.de  oder

Vielen Dank!

 
 
 
 
 

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