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Aktuelle Informationen vom 2. Februar 2022

AHA
 
 
 
 
Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Ab Donnerstag gelten erweiterte Testpflichten für die Eltern von Kita-Kindern. Sie müssen sich künftig ebenfalls dreimal wöchentlich testen.

Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der kleinsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ein. Ab Donnerstag, 3. Februar, gilt im echten Norden damit eine Testpflicht für das engste Umfeld von Kindern aus Kitas oder Kindertagespflegestellen.

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Ein Schritt in Richtung Normalität

Angesichts der aktuellen Lage lockert Schleswig-Holstein seine Corona-Regeln. Unter anderem ist ab dem 9. Februar Schluss mit 2G im Einzelhandel.

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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Verkündet am 02. Februar 2022, in Kraft ab 03. Februar 2022

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Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck informiert:

Erweitertes Testkonzept für Kitas gilt ab 3. Februar 2022

Lübeck passt die Quarantäne-Regeln per Allgemeinverfügung an.

 
 

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