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Aktuelle Informationen vom 8. Februar 2022

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Land SH
 

Die Landesregierung Schleswig Holstein informiert:

 
 

Corona-Verordnung angepasst

Die Landesregierung hat wie angekündigt die Corona-Bekämpfungsverordnung neu gefasst. Diese Änderungen treten am 9. Februar in Kraft.

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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Verkündet am 08. Februar 2022, in Kraft ab 09. Februar 2022

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Lübeck Management
 

Lübeck Management e.V. informiert:

Hinweis

Nach wie vor gilt: Hygienekonzept muss vorliegen.

 
 

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Nach wie vor sind Hygienekonzepte zu erstellen und vorzuhalten. Diese sind regelmäßig zu überprüfen und den Vorschriften der jeweils gültigen Verordnung anzupassen.  Das ist zu dokumentieren. Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen.


In einem Hygienekonzept nach § 4 Absatz 1 sind die Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Infektionserregern darzulegen. Es hat die Verfahrensweisen zur Einhaltung von Anforderungen an die Hygiene abzubilden und die Dokumentation durchgeführter Maßnahmen sicherzustellen. Soweit aus Gründen des Arbeitsschutzes zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos erforderlich sind, können diese ebenfalls abgebildet werden. Der Umfang des Hygienekonzeptes hängt von den jeweiligen individuellen Gegebenheiten in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung ab.

 
 
Hinweis

Aushangpflichten gelten weiterhin

 
 

Gilt beim Betrieb von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, den in §§ 7 bis 11, 12a bis 17 und 18 Absatz 2 genannten Einrichtungen, sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen nach § 5 und von Versammlungen nach § 6. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.

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§ 3 Allgemeine Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen und Versammlungen

Absatz 3: 

An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form hinzuweisen 


auf die Hygienestandards nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5 und weitere nach dieser Verordnung im Einzelfall anwendbaren Hygienestandards; 

darauf, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Einrichtung oder Veranstaltung führen können; 

auf sich aus dieser Verordnung für die Einrichtung ergebende Zugangsvoraussetzungen, insbesondere Anforderungen an den Impf- oder Genesenenstatus. 


Dabei ist jeweils ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitzustellen. Die Umsetzung der Hygienestandards nach Nummer 1 ist jeweils kenntlich zu machen.

 
 

Plakate aktuell? Refresh schadet nicht!

Hinweis

Abstand halten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, RKI Hygieneregeln, 2G, 2G+/geboostert , 3G-Regel & "Wir prüfen digital" - Plakate zum Download und zur Abholung. Fußbodenaufkleber auf Bestellung.

Neue Corona-Regeln geben immer wieder einmal Anlass, einen kritischen Blick auf die vorhandenen Aushänge zu werfen. Sind diese noch up to date und wirklich ansehnlich? Nichts ist schlimmer für Kund:innen, Besucher:innen und Gäste, als sich in diesem Regel-Wirrwarr an veralteten Plakaten orientieren zu müssen. Hier und da scheint  eine Erneuerung ohnehin sehr angebracht. Deshalb: Beim kommenden Frühlings-Fensterputzen gleich Aushänge erneuern.

 
 

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Plakate stehen hier zum Download und in unserer Geschäftsstelle Breite Straße 6 - 8 - im Foyer auf dem Plakate-Tisch -, zur Abholung bereit. 


Zum Download bitte auf das jeweilige Plakat klicken. 

Zum Download: A3-Plakat 2G-Regel
Zum Download: A3-Plakat 3G-Regel
 
 
 
Zum Download: A3-Plakat 2G+ geboostert
Zum Download: A3-Plakat "Wir prüfen digital"
 
 
 
Zum Download: A1-Plakat "Abstand halten. Maske tragen. Rücksicht nehmen"
Zum Download: A3-Plakat "Mund-Nasen-Bedeckung"
 
 
 

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