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Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen.

Kassengesetz

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Kassenprüfung im Fokus der Finanzbehörden.

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ("Kassengesetz") wurde die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Auch die nachträglichen Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden.

Fragen & Antworten

Einen sehr umfänglichen Fragen & Antworten-Katalog hat das BMFI unter nachfolgendem Link zusammengestellt. bundesfinanzministerium.de

 
 
 

Hier weiterlesen: Keine Registrierkassenpflicht. Offene Ladenkasse. Fehler bei der Kassenführung vermeiden.

Es besteht keine Registrierkassenpflicht

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.

Fehler bei der Kassenführung vermeiden!

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat die wichtigsten Informationen in einem Merkblatt zusammengstellt.

 
 

Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept

Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept

Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept

Das Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept (kurz: Zentrenkonzept) wurde am 24.02.2011 von der Bürgerschaft als Grundlage der räumlichen Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lübeck beschlossen. Es konkretisiert und ersetzt das von der Bürgerschaft am 28.05.2009 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept. Das vorliegende Dokument fasst die wichtigsten Inhalte des Bürgerschaftsbeschlusses zusammen.

 
 

Hier weiterlesen: Bestandteile des Zentrenkonzeptes

Bestandteile des Zentrenkonzeptes

Das Zentrenkonzept der Hansestadt Lübeck besteht aus den folgenden vier Teilen:


Teil A Lübecker Sortimentsliste der zentren-relevanten, nahversorgungsrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimente,


Teil B Gliederung und Zuordnung der Einzelhandelsstandorte (Lübecker Zentrensystem) in die Kategorien Innenstadt (Hauptzentrum), Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren, Sonderstandorte (differenziert nach Sonderstandorten (über-)regionaler Bedeutung und nach sonstigen Sonderstandorten),


Teil C Abgrenzung der zentralen Versorgungs-bereiche und der Sonderstandorte (über-) regionaler Bedeutung,


Teil D Lübecker Leitsätze zur Stärkung der Zentren und Sicherung der Nahversorgung einschließlich der zugehörigen Ausführungen.


Im Anschluss an die Teile A bis D werden die wesentlichen Begrifflichkeiten erläutert und die in den Leitlinien genannten Verkaufsflächenzahlen begründet.

 
 
 

Werbeanlagensatzung

Handbuch Werbeanlagensatzung

Werbeanlagensatzung

Wer durch die lebendigen Einkaufsstraßen der Lübecker Altstadt geht, sieht an vielen Häusern auch Werbeanlagen. Unstrittig ist: Geschäfte dürfen für sich werben. Das „Wie“ hat die Stadt in einer Werbeanlagensatzung geregelt. So möchte sie sicherstellen, dass Werbetafeln, Leuchtreklame oder Schaufensterbeschriftungen der historischen Bausubstanz angemessen gestaltet sind. Das ist auch im Sinne der Geschäftsleute, die an einem attraktiven Umfeld interessiert sind.

 
 
 
 
 

Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Lübeck (KPR)

Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Lübeck

Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Lübeck (KPR)

Der KPR arbeitet langfristig am Erhalt von „Sicherheit und Ordnung“ durch Prävention und sieht in der neuen Organisationsstruktur eine feste Arbeitsgruppe zum Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“ vor. Die Arbeit des KPR ist somit kontinuierlich ohne konkreten Einzelfallanlass. Der KPR wird gelenkt durch die Steuerungsgruppe und die Geschäftsführung und arbeitet in fünf Arbeitsgruppen. Diese tagen viermal jährlich sowie bei Bedarf und reflektieren die Ergebnisse ihrer Arbeit sowohl an die Steuerungsgruppe als auch innerhalb der Arbeitsgruppen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Arbeit des KPR in untenstehender Präsentation zum Download.

Abgrenzung KPR und Sicherheitspartnerschaft

Die Sicherheitspartnerschaft, im September 2019 zwischen Hansestadt und Polizeidirektion gegründet, zielt auf eine konkrete Einzelfallthematik ab, der nicht mehr nur präventiv entgegengewirkt werden kann. In diesem Fall: Die nachhaltige Auflösung der „offenen Drogenszene“ bis April 2020 und die Verhinderung der Etablierung an anderer Stelle. Eine Sicherheitspartnerschaft ist somit anlassbezogen, zeitlich begrenzt und operativ tätig. In der Zukunft können anlassbezogene, neue Herausforderungen zu einer erneuten Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizeidirektion und Hansestadt Lübeck führen, wenn der präventive Ansatz allein nicht die gewünschte Wirkung erzielt oder Straftaten das öffentliche Leben punktuell stark beeinträchtigen.


Unmittelbar erkennbar ist der Unterschied zwischen beiden Institutionen durch den Zeithorizont und die Handlungsform (präventiv versus operativ). In Zeiten, in denen eine Sicherheitspartnerschaft operativ tätig werden muss, ist eine enge Abstimmung der beiden Institutionen sicherzustellen.


Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zielsetzungen und Schwerpunktsetzungen der beiden Institutionen auf:

Kriminalpräventiver Rat

Sicherheitspartnerschaft

bestehend seit 1992

erstmalig in 2019

Vorwiegende Handlungsform:

Vorwiegende Handlungsform:

präventiv

operativ

(Analysen, Maßnahmen zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Verhaltensprävention,  universelle Prävention, selektive Prävention, indizierte Prävention betreffend, Abstimmung von Verhältnisprävention)

(Überwachung, Ermittlung und Repression, Abstimmung von Verhältnisprävention, Maßnahmenumsetzung)

Treffen: regelmäßig & anlassbezogen

Treffen: anlassbezogen, zeitlich befristet

Funktion:

Funktion:

Fürsorgepflicht

Gewaltmonopol

Verhindern und Mildern bezogen auf alle und die einzelne Person. Minimierung von Risiko, Kinder- und Jugendschutz, Schulung von Bezugspersonen

Intervention im öffentlichen Raum situativ, ortsgebunden auf der Akteursebene zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Schutz von Dritten (Person und Eigentum)

Ziel:

Ziel:

nachhaltige und umfassende Problembefassung zum Thema Prävention und Sicherheit und Implementierung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Intervention und Repression

Bearbeitung von anlassbezogenen und akuten Situationen wie zum Beispiel die Auflösung der offenen Drogenszene und die Verhinderung einer Neuetablierung. Andere Anlässe denkbar.

Beispiele aus dem Themenspektrum:

Beispiele aus dem Themenspektrum:

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

schnelles und effektives Beseitigen einer Problemlage unter Berücksichtigung sozialer Belange

Gewaltprävention

z.B. Drogenszene, Rockerszene, Prostitution, organisierte Kriminalität usw.

Kompetente und verantwortliche Mediennutzung

Wiederherstellen der Sicherheit im öffentlichen Raum

Suchtprävention Kinder und Jugendliche

Präsenz (präventiv) zum Erhalt der Sicherheit im öffentlichen Raum

Extremismusprävention


Kriminalprävention und Sicherheit im öffentlichen Raum


Verringerung von Delinquenz


 
 
 
 

Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen

Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen

Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen

Untersuchungen haben ergeben, dass rund 45 Prozent des über 700 Kilometer langen Lübecker Straßenverkehrsnetzes einen hohen, 33 Prozent sogar einen dringenden Sanierungsbedarf haben. Um den Verfall der Straßen aufzuhalten und abzubauen, wird die Verwaltung ab 2021 für die Dauer von zunächst fünf Jahren ein festgelegtes jährliches Budget für die Sanierung der Hauptverkehrsstraßen sowie für das Nebenstraßennetz in Höhe von zehn Millionen Euro investieren. Nach fünf Jahren wird eine erneute Befahrung der Straßen vorgenommen, um wieder einen aktuellen Sachstand über das Gesamtstraßennetz zu erhalten.

 
 
 

Begründung (VO/2019/07656)

Ausgehend von einem Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2017 (VO/2017/05571) wurde die Verwaltung beauftragt, den Masterplan für den Ausbau und die Sanierung von Straßen für die kommenden fünf Jahre fortzuschreiben.

Angesichts der Bemühungen der Hansestadt Lübeck um bessere Rahmenbedingungen auch für Fußgänger und Radfahrer erscheint die ausschließliche Konzentration auf Straßen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Daher schlägt die Verwaltung vor, den neuen Masterplan nicht nur für Straßen, sondern auch für Fuß- und Radwege aufzustellen. Dieser Zwischenbericht soll über den aktuellen Stand der Bearbeitung Auskunft geben sowie über das weitere Vorgehen der Verwaltung informieren.

Da das Thema Radwege eine immer höhere Priorität in der Hansestadt Lübeck einnimmt, hat die Bürgerschaft beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich 2 Mio. Euro zusätzlich für den Um- und Ausbau von Radwegen bereitzustellen. Damit hierfür eine verlässliche Planung von Maßnahmen erfolgen kann, ist es notwendig, zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden die vorhandenen Radwege mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln im Bestand saniert werden. Es werden im Wesentlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere an den Unfallhäufungsstellen umgesetzt. Der Bericht der Unfallkommission wird derzeit gerade fertig gestellt und soll hierfür als Grundlage herangezogen werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den Fahrkomfort erhöhen, sowie Ausbesserungen von Schadstellen vorgenommen werden. Größere Um- und Ausbaumaßnahmen sind erst zweckmäßig, wenn ein entsprechendes Bauprogramm erstellt worden ist oder aber zwischenzeitlich entsprechende Planungen vorliegen.


Als Ergebnis (zusammen mit der Erhaltungsstrategie für die Fahrbahnen) sollen dann zukünftig flächendeckende und nachhaltige Investitionen für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen getätigt werden können.


Für die Fahrbahnen hat die Verwaltung dem Bürgerschaftsbeschluss folgend bereits im Jahr 2018 ein externes Büro beauftragt, für die ca. 280 km des Vorbehaltsstraßennetzes sowie die ca. 423 km des Nebenstraßennetzes eine Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) der Fahrbahnen vorzunehmen. Nachfolgend werden die Vorgehensweise und die Ergebnisse kurz vorgestellt. 


Die Straßen wurden mit einem zugelassenen Messfahrzeug abgefahren und entsprechende Daten aufgenommen, wie z.B. Höhenlängsprofil, Querneigung, Querprofile, Substanzmerkmale der Oberfläche (Risse, Flickstellen, Ausbrüche), Längsneigung und Krümmung. Alle aufgezeigten Messwerte sind bundeseinheitlich „normiert“; dadurch ist es möglich, die Ergebnisse auch mit anderen Kommunen, die auch nach dieser Methode eine Bewertung ihres Infrastrukturnetzes vorgenommen haben, zu vergleichen.


Aus den gesammelten Rohdaten werden dann sogenannte „Zustandswerte“ für die einzelnen aufgenommenen Straßenabschnitte gebildet. Diese reichen von „neuwertig“ (Note 1-1,5) bis zu „Einleitung baulicher oder verkehrsbeschränkender Maßnahmen“ (Note 4,5 - 5,9). Der Zustandswert 4,5 wird dabei als sogenannter „Schwellenwert“ bezeichnet, da oberhalb dieses Wertes zwingend Maßnahmen erforderlich werden, um die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen aufrecht zu erhalten.


Als weiterer Schritt für die Aufstellung einer Erhaltungsstrategie wurden für das Vorbehaltsstraßennetz und das Nebenstraßennetz sogenannte Erhaltungsabschnitte gebildet, d.h. Abschnitte festgelegt, in denen dann ausgewählte Erhaltungsmaßnahmen zum Einsatz kommen sollen.

Oberhalb des Schwellenwertes wurden dazu folgende Maßnahmen angesetzt:

  • 40% der Flächen werden grundhaft saniert 
  • 40% der Flächen werden mit Deck- und Binderschicht saniert 
  • 20% der Flächen werden mit Deckschicht saniert


Insgesamt betrifft dies Flächen in der Größenordnung von ca. 680 Tausend Quadratmetern im Vorbehaltsstraßennetz und ca. 370 Tausend Quadratmetern im Nebenstraßennetz.

Unterhalb des Schwellenwertes wurden dazu folgende Maßnahmen angesetzt:

50% der Flächen werden mit Deckschicht saniert 

50% der Flächen werden mit DSK (Dünne Schichten im Kalteinbau) saniert.


Insgesamt betrifft dies Flächen in der Größenordnung von ca. 260 Tausend Quadratmetern im Vorbehaltsstraßennetz und 1.130 Tausend Quadratmetern im Nebenstraßennetz.

Für die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen wurden Einheitspreise hinterlegt, um daraus dann einen Investitionsbedarf zu errechnen. Insgesamt gesehen ergibt sich somit für das Vorbehaltsstraßennetz ein rückständiger Erhaltungsbedarf in Höhe von ca. 61 Mio. Euro, für das Nebenstraßennetz in Höhe von ca. 51 Mio. Euro.


Ausgehend von diesen Daten ergeben sich unterschiedliche Erhaltungsszenarien, je nachdem, ob man den Verfall der öffentlichen Infrastruktur aufhalten möchte oder nicht. Um den Verfall der Straßen aufzuhalten und abzubauen, ist es erforderlich, ein entsprechendes jährlich festes Budget sowohl konsumtiv als auch investiv ab dem Haushaltsjahr 2021 für die Dauer von zunächst fünf Jahren sowohl für das Vorbehaltsstraßennetz als auch für das Nebenstraßennetz bereitzustellen, um die Erhaltungsstrategie der Hansestadt Lübeck umzusetzen.


Nach fünf Jahren ist es notwendig, alle Straßen erneut zu befahren, um wieder einen aktuellen Sachstand über das Gesamtstraßennetz zu erhalten.


Ebenso wie das von der Bürgerschaft beschlossene jährlich stabile Budget für die Rad-wege ist auch für die Fahrbahnen ein entsprechendes Budget festzuschreiben. Damit wird es dann erstmals möglich sein, ein entsprechendes verlässliches Bauprogramm zu er-stellen, welches ab dem Haushaltsjahr 2021 für die Fahrbahnen und ab 2022 auch für die Radwege wirksam werden könnte.


Weiterhin dient ein stabiles jährliches Budget für das Vorbehalts- und Nebenstraßennetz sowie für die Nebenflächen als Grundlage für eine verlässliche Koordination mit allen Ver- und Entsorgern, die in der Hansestadt Lübeck ihre Infrastruktur in den Straßen und Nebenflächen ebenfalls in den kommenden Jahren erneuern werden.

 
 

Masterplan Geh- und Radwegesanierung

Masterplan Geh- und Radwegesanierung

Masterplan Geh- und Radwegesanierung

Da das Thema Radwege eine immer höhere Priorität in der Hansestadt einnimmt, hat die Bürgerschaft beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich zwei Millionen Euro zusätzlich für den Um- und Ausbau von Radwegen bereitzustellen. Damit hierfür eine verlässliche Planung von Maßnahmen erfolgen kann, ist es notwendig, auch hier vorab eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Dazu soll noch im Jahr 2019 ein entsprechender Auftrag ausgelöst werden.

In der Hansestadt Lübeck befinden sich ein Großteil der Geh- und Radwege in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Sanierung der Geh- und Radwege war in den letzten Jahren, aufgrund der angespannten Haushaltslage, nicht in dem erforderlichen Umfang möglich. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat, in Anlehnung an den Masterplan für die Sanierung der Vorbehalts- und Nebenstraßen, 2021 einen Masterplan für die Sanierung der Geh- und Radwege erstellt, um hierdurch den „Sanierungsstau“ beziffern und ein Sanierungskonzept erstellen zu können.

 
 
 
 
 

Lübeck Management e.V.

 
 

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