Eine neue Richtlinie zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden ermöglicht es Einzelhändler:innen, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, Waren an steuerbegünstigte Organisationen zu spenden. Auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe wird verzichtet.
Diese neue Richtlinie ermöglicht es nun doch, Sachspenden an gemeinnützige Organisationen abzugeben, ohne auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung achten zu müssen. Wer also nicht mehr verkäufliche Saisonwaren spenden möchte, statt diese zu vernichten, ist herzlich gebeten, einem Aufruf der Lübecker Kleiderkammer und der Lübecker Flüchtlingshilfe zu folgen. Bedürftige Lübecker:innen benötigen dringend Kleidung, Schuhe, Spielzeugartikel und viele andere Dinge des täglichen Bedarfs.