Kiel: Seit Wochen sinken die Infektionszahlen in den meisten Landesteilen. Deshalb hat die Landesregierung nun erste Anpassungen vorgenommen, um das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein schrittweise wieder zu öffnen.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zu Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung - verkündet am 19. Februar 2021, in Kraft ab 20. Februar 2021 - und konsolidierte Lesefassung der aktuell gültigen Landesverordnung
Seit nunmehr einem Jahr haben uns das Corona-Virus SARS-CoV-2 und zwischenzeitlich auch Mutanten dieser Virusart fest im Griff. Landesverordnungen, Allgemeinverfügungen, Auflagen aus der Hygieneverordnung, Kontaktbeschränkungen und zwei Lockdowns brachten sowohl das private als auch wirtschaftliche Leben teilweise oder auch gänzlich zum Erliegen. Heute bitten wir Sie herzlich, sich an unserer Umfrage zu beteiligen und uns einen Mix aus Fragen zur wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens zu beantworten.
Die Beantwortung unserer Umfrage dauert in etwa 10 Minuten. Das ist nicht viel, verglichen mit den Wochen und Monaten, in denen Sie sehnsüchtig auf die Rückkehr zu Ihrer üblichen geschäftlichen Tätigkeit warten. Ihre Antworten helfen uns bei den Gesprächen und dem Austausch mit anderen Organisationen und Verbänden und den Vertreter:innen der politischen Fraktionen. Wichtig ist uns Ihre Meinung auch mit Blick auf weitere unterstützende Maßnahmen, für die wir uns in Ihrem Interesse stark machen wollen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit. Wir sagen schon jetzt: Herzlichen Dank!
Hinweis: Leiten Sie den Link zur Umfrage gern auch an befreundete oder partnerschaftlich verbundene Unternehmer:innen weiter.